WAZ: Angestellte nicht wie Täter behandeln – Kommentar von Frank Preuß zum Büro-Urteil

Darf ein Unternehmen seine Mitarbeiter
ausspionieren? Allenfalls zur Abwendung einer geplanten Straftat, hat
das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Ein Sieg für die Arbeitnehmer-
und Persönlichkeitsrechte, den man feiern sollte. Es muss jedem klar
sein, dass keine Firma ihre Angestellten wie potenzielle Täter
behandeln darf. Datenschutz schützt eben nicht nur Daten, er schützt
Menschen.

Gleichwohl fällt auf, dass der Schutz am Arbeitsplatz immer wieder
zum Fall für die Gerichte wird. Wir erinnern uns an versteckte
Videokameras und abgehörte Telefonate, an Detektive, die überprüfen
sollen, ob der Krankgeschriebene krank ist. Es liegt an einer
schwammig formulierten Gesetzgebung, in deren Spielräumen solche
Kontroll-Exzesse wuchern können. Selbst wenn es Einzelfälle sein
mögen.

Keine Frage: Das Misstrauen von Chefs ist nicht immer unbegründet,
aber die Grenzen ihres Vorgehens müssen klar gezogen werden. Jenseits
der Rechtsfragen steht fest: Gegenseitiges Vertrauen ist für den
Erfolg eines Unternehmens von größter Bedeutung, es zu missbrauchen
Sabotage, denn es zerstört die Firmenkultur. Das gilt
selbstverständlich für beide Seiten.

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