Der Islamunterricht an deutschen Schulen soll der
Integration dienen. Schon daraus leitet sich zwingend ab, dass die
zuständige Landesregierung es nicht den Islamverbänden allein
überlassen kann, welche Ausprägung der Unterricht bekommt – zumal
deren Vielstimmigkeit die Gefahr zweifelhafter Kompromisse birgt.
Aber kein Demokrat kann ernsthaft wollen, dass an unseren Schulen
womöglich wahabitische, salafistische oder andere fundamentalistische
Inhalte gelehrt werden – es sei denn als Beispiel für religiöse
Verirrungen.
Man stelle sich aber nur mal vor, es gäbe so etwas wie eine
muslimische Einheitskirche: Rein rechtlich könnte sie, das hat das
gestrige Urteil der Oberverwaltungsrichter in Münster noch einmal
herausgestellt, die uneingeschränkte Hoheit über die
Unterrichtsinhalte beim Islamunterricht für sich beanspruchen.
Das zeigt, wie sehr die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Religionsunterricht an unseren Schulen auf die beiden christlichen
Konfessionen zugeschnitten ist – ja der Gedanke überhaupt, Kinder im
Glauben zu unterrichten. Je mehr die Erosion der christlichen Kirchen
voranschreitet, desto dringender stellt sich die Frage, ob nicht ein
Unterricht über die Arten des Glaubens, über Religionen und die
Unterschiede zwischen ihnen sinnvoller ist – so wie es an vielen
Schulen längst täglich praktiziert wird, wenn katholische Religion
und ihre evangelische Variante auf dem Stundenplan stehen.
Manche Bundesländer haben längst einen Ethikunterricht, der auch
philosophische Fragestellungen umfasst. Für einen solchen,
umfassenden Unterricht in den verschiedenen Arten der Weltanschauung,
müssten die Kinder auch in Nordrhein-Westfalen weder nach
Konfessionen noch nach Religionen getrennt werden. Wäre das nicht
Integration für alle?
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