Die geschäftsführende Bundesregierung muss sich im
EU-Rat für ein Recyclingziel von 70 Prozent bei Siedlungsabfällen und
80 Prozent beim Verpackungsmüll einsetzen – Deponierung von
Siedlungsabfall muss bis 2030 auf fünf Prozent abgesenkt werden –
Verbindliches Ziel zur Halbierung des Lebensmittelabfalls bis 2030
notwendig – DUH kritisiert fehlende Vorgaben zur Abfallvermeidung und
Wiederverwendung – DUH fordert Förderung von Mehrwegsystemen auf
europäischer Ebene
Am 17. Dezember 2017 findet in Brüssel die sechste
Trilogverhandlung zwischen der Europäischen Kommission, dem
Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur Erarbeitung eines
Kreislaufwirtschaftspakets statt. Ziel des Vorhabens ist es, die
Kreislaufwirtschaft europaweit voranzubringen, Abfälle zu vermeiden
und Ressourcen zu schonen. Doch genau diese Vorsätze sieht die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) inzwischen als gefährdet an und schlägt
Alarm. Im Entwurf des bisher ausgehandelten
Kreislaufwirtschaftspakets fehlen nicht nur konkrete Ziele zur
Abfallvermeidung und Wiederverwendung, sondern es droht auch die
Festlegung zu niedriger Recyclingquoten sowie eine Abschwächung des
Ausstiegs aus der Deponierung.
„Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich offiziell einer
Kreislaufwirtschaft verschrieben, in der Ressourcen möglichst lange
genutzt werden und Abfälle als Ressource der Wirtschaft erhalten
bleiben. Nun, wo es konkret wird, wird gemauert und ambitionierte
Vorschläge aus dem EU-Parlament torpediert. Gerade deshalb ist es
besonders wichtig, dass die geschäftsführende deutsche
Bundesregierung eine Vorreiterrolle bei der Erstellung eines
europaweiten Kreislaufwirtschaftspakets einnimmt. Barbara Hendricks
muss sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die
Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 70 Prozent und für
Verpackungsabfälle auf 80 Prozent erhöht werden. Ohne ambitionierte
Recyclingziele und bei einem gleichzeitigen Ausstieg aus der
Deponierung werden ansonsten große Wertstoffmengen in der Verbrennung
landen und vernichtet“, warnt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch.
Neben der Höhe der Recyclingquoten, ist auch deren einheitliche
und realistische Berechnung wichtig. „Damit Recyclingquoten der
Realität entsprechen, sollten sich diese zukünftig auf den Output und
nicht auf den Input einer Recyclinganlage beziehen. Denn entscheidend
ist, was aus einer Anlage rauskommt und nicht was reingeht. Es ist
nicht länger hinnehmbar, dass Restanhaftungen, Feuchtigkeit und
fehlsortierte Fremdmaterialien auch als recyceltes Material gewertet
werden. Der EU-Rat muss endlich den Weg freimachen für eine sinnvolle
Berechnung der Recyclingquoten“, sagt Resch.
„Die Deponierung von Haushaltsabfällen ist eine Verschwendung
potentieller Rohstoffe, die sich keine Gesellschaft mehr leisten
kann. Deshalb darf es bei diesem Thema keine Kompromisse geben.
Deutschland muss sich im EU-Rat für ein Verbot der Deponierung
recyclingfähiger Abfälle bis 2025 und die Reduzierung der Deponierung
von Siedlungsabfall auf fünf Prozent bis 2030 einsetzen“, fordert
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Eine
Aufweichung oder Verschiebung der Ziele auf das Jahr 2040 würde die
Entwicklung einer prosperierenden Kreislaufwirtschaft massiv
behindern. Damit die vormals deponierten Stoffe nicht verbrannt
werden, müssen neben hohen Recyclingquoten noch weitere Maßnahmen
umgesetzt werden, wie etwa ein Verbot oder eine Besteuerung der
Verbrennung unsortierter Abfälle.
Besonders scharf kritisiert die DUH das Fehlen verbindlicher Ziele
zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Weil Mehrwegsysteme, wie
beispielsweise Mehrwegflaschen für Getränke, der ersten Stufe der
Abfallhierarchie entsprechen, müssen diese besonders gefördert
werden. Durch ihre häufige Wiederverwendung leisten sie einen
entscheiden Beitrag zur Abfallvermeidung. „Ohne konkrete Ziele zur
Abfallvermeidung, Wiederverwendung und zum Ressourcenverbrauch wird
das Kreislaufwirtschaftspaket keinen Durchbruch auf dem Weg in eine
zukunftsfähige Ressourcenwirtschaft erbringen“, sagt Fischer.
Die DUH fordert Vertreter des EU-Parlaments, der EU-Kommission und
des EU-Rats dazu auf, bindende Abfallvermeidungsziele für Siedlungs-
und Verpackungsabfälle festzulegen. Für Restabfälle sollte europaweit
ein Ziel von maximal 150 kg ab 2025 und 100 kg ab 2030 pro Kopf und
Jahr gelten. Für Verpackungsabfälle sollte das Ziel maximal 120 kg ab
2025 und 90 kg ab 2030 pro Kopf und Jahr betragen.
Für Textilien, Elektrogeräte und Sperrmüll müssen verbindliche
Wiederverwendungsziele sicherstellen, dass ab 2025 mindestens fünf
Prozent und ab 2030 mindestens zehn Prozent zur Wiederverwendung
vorbereitet werden. Für Verkaufs-, Transport- und
Getränkeverpackungen muss der Anteil wiederverwendeter Verpackungen
an der in Verkehr gebrachten Menge um zehn Prozent bis 2025 und um
weitere 20 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2018 erhöht werden.
Auch im Bereich Lebensmittelabfälle fehlen bislang verbindliche
Vermeidungsziele. Dabei fallen allein in Deutschland rund 18
Millionen Tonnen Lebensmittelabfall pro Jahr an. Deshalb ist die
Festlegung eines europaweiten Ziels zur Halbierung der
Lebensmittelabfälle bis 2030 dringend notwendig. Nur so lassen sich
die Überproduktion und der sorglose Umgang mit Nahrungsmitteln
eindämmen.
Links:
Informationen und Stellungnahmen der DUH zum Europäischen
Kreislaufwirtschaftspaket
http://www.duh.de/projekte/eu-kreislaufwirtschaftspaket/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, 030 2400867-43, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
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