Für rund 640.000 Kinder erhalten
Alleinerziehende in Deutschland einen staatlichen
Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil seinen
Unterhaltsverpflichtungen nicht oder zu spät nachkommt. Das geht aus
der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine kleine Anfrage
der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstag) vorliegt. Demnach zahlte der Staat zum
Stichtag 31. Dezember 2017 in 641.320 Fällen Unterhaltsleistungen an
Alleinerziehende aus. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, wo der
Staat für 145.910 Kinder Unterhalt überwies. „Durch den Bezug von
Unterhaltsvorschuss kann es für Alleinerziehende aufgrund der
Anrechnung als Einkommen bei Kinderzuschlag und Wohngeld zu einer
Leistungsverringerung kommen“, räumt die Regierung in ihrer Antwort
ein. „Die Reform des Unterhaltsvorschusses war richtig, aber sie wird
nun schlecht umgesetzt, weil die Bundesregierung nur den halben
Schritt getan hat“, kritisierte Grünen-Politikerin Katja Dörner. Mit
der Reform sollten Alleinerziehende finanziell entlastet werden.
„Wenn einem Teil der Alleinerziehenden heute aber weniger Geld zur
Verfügung steht als vorher, dann ist das absurd und nicht akzeptabel,
zumal CDU/CSU und SPD das Problem kennen“, sagte Dörner.
Kontext:
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem
alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen
regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei
gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil.
Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist
nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise
leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten
Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Zum 1. Juli 2017 wurde
der Vorschuss ausgeweitet, so dass nun auch unter bestimmten
Voraussetzungen Leistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in
Anspruch genommen werden können. Der Vorschuss liegt für Kinder von 0
bis 5 Jahren bei monatlich 154 Euro, für Kinder von sechs bis elf
Jahren bei 205 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren bei 273 Euro.
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