Die Berliner Linkspartei begrüßt das Ergebnis eines
neuen juristischen Gutachtens zum Volksbegehren »Deutsche Wohnen und
Co enteignen« als eine »gute Nachricht«. »Das eröffnet uns neue
juristische Spielräume, um zu einem politischen Preis zu kommen, mit
dem die Deutsche Wohnen und andere entschädigt werden«, sagte die
Landesvorsitzende der Linkspartei, Katina Schubert, der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« (Montagausgabe).
Zuvor hatte das Hamburger Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«
berichtet, dass dem rot-rot-grünen Senat in Berlin ein Gutachten des
Verfassungsrechtlers Reiner Geulen vorliege, das bislang noch nicht
veröffentlicht wurde. Demnach ist eine Vergesellschaftung von
Wohnungskonzernen nicht nur vom Artikel 15 des Grundgesetzes gedeckt.
Der vom Senat beauftragte Verfassungsrechtler kommt in seinem
21-seitigen Kurzgutachten auch zu der Feststellung, dass die
»festzulegende Entschädigung den Verkehrswert der vergesellschafteten
Wohnimmobilien deutlich unterschreiten« dürfe, berichtet das
Hamburger Nachrichtenmagazin.
»Wir haben kein Interesse, Spekulationserwartungen noch zu
entschädigen, es muss um reale Werte gehen«, sagte Schubert dem »nd«.
Der Umgang mit dem Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungskonzernen
mit mehr als 3000 Wohnungen ist im rot-rot-grünen Senat umstritten.
Die Linkspartei, die das Volksbegehren unterstützt, glaubt nun, dass
sich die bisher ablehnende Haltung der SPD und von Teilen der Grünen
zum Thema ändern könnte.
»Ich bin mir sicher, dass das eine sehr erfolgreiche Kampagne wird
und die Unterschriften sehr schnell zusammenkommen«, sagte Schubert.
»Dann wird sich die SPD dazu verhalten müssen.« Die Initiatoren des
Volksbegehrens wollen am 6. April beginnen, in Berlin für ihr
Anliegen Unterschriften zu sammeln, um am Ende einen berlinweiten
Volksentscheid zu der Enteignung von Wohnungskonzernen zu erzwingen.
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