Dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Alexander Flierl:
„Die FW-Minister Hubert Aiwanger und Thorsten Glauber fordern medienwirksam die Aufnahme des Wolfs ins bayerische Jagdrecht. Doch bis heute haben beide Minister keine belastbare rechtliche Grundlage für diese Forderung vorgelegt. Ein Entwurf ist kein Gesetz – und schon gar keine Handlungsbasis für gezielte Bejagung. Während sich die Minister in öffentlichen Statements einig zeigen, bleiben sie dem Landtag und der Bevölkerung eine saubere juristische Regelung schuldig. Das ist umso kritischer, da der Umgang mit streng geschützten Tierarten wie dem Wolf nicht mit Symbolpolitik, sondern nur auf Basis europa- und naturschutzrechtlicher Vorgaben erfolgen kann. Zudem hat die künftige Bundesregierung im Koalitionsvertrag bereits klare Festlegungen zum Wolfsmanagement getroffen, die den Rahmen auf Bundesebene setzen. Es braucht daher eine enge Abstimmung mit Berlin statt voreiligen Alleingängen.
Wer glaubwürdige Politik betreiben will, muss sorgfältig arbeiten, nicht wurschteln. Gerade bei sensiblen Themen wie dem Artenschutz und der Weidetierhaltung geht es nicht um populistisches Hauruck, sondern um tragfähige Lösungen, die rechtlich Bestand haben.“
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