Ein außergewöhnlicher Fall vor dem LAG Düsseldorf bringt die Einigungsstelle mit einem überraschenden Ausgang ins Rollen.
Bad Hersfeld / Düsseldorf, Juli 2025 –
Mitten im festgefahrenen arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf sorgte ein unerwarteter Vorschlag des Gerichts für Aufsehen: Die Entscheidung über den Vorsitz in einer Einigungsstelle sollte per Würfel getroffen werden.
Rechtsanwalt Frank Herrig-Jansen vertrat in dem Verfahren den Betriebsrat eines Unternehmens, der die starre Linie der bisherigen Rechtsprechung des LAG Düsseldorf angreifen wollte – insbesondere die Praxis, dass bereits ein einfaches „Nein“ einer Seite ausreicht, um die Einsetzung eines Einigungsstellenvorsitzenden zu blockieren.
„Die Fronten waren – wie so oft – verhärtet. Argumente ausgetauscht, Standpunkte unvereinbar“, so Herrig-Jansen. „Und dann kam der unerwartete Vorschlag: Losentscheid.“ Ein Würfel wurde gezückt. Die Spannung war greifbar. Und das Ergebnis? Der Betriebsrat gewann – und ein Vergleich konnte mit einer kreativen Wendung geschlossen werden.
„Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass juristische Verfahren nicht immer nach Schema F verlaufen müssen“, betont Herrig-Jansen. „Manchmal braucht es Mut zur pragmatischen Lösung – und ja, auch ein wenig Würfelglück.“
Die Lehre aus dem Fall: Gerade in starren Strukturen können kreative Impulse Bewegung bringen. Oder, wie es Herrig-Jansen augenzwinkernd formuliert:
„Wenn schon Judex non calculat, dann vielleicht: Iudex aleam iacit – Der Richter wirft den Würfel.“