Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang: Die Grundsatzentscheidung der Bayerischen Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden wird durch dieses Urteil nicht infrage gestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat ausdrücklich die besonderen Umstände des Einzelfalls betont – insbesondere die exponierte Platzierung und die konkrete Ausgestaltung des Kruzifixes. Daraus ergibt sich keine Notwendigkeit, allgemeine Vorschriften oder Verwaltungsregelungen zu ändern.
Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern. Es ist Ausdruck unserer Geschichte, unserer Werte und unserer Identität. Es steht nicht gegen andere Glaubensrichtungen, sondern ist ein Symbol, das verbindet. Deshalb halten wir am Grundsatz fest, dass der Freistaat Bayern mit dem Kreuz sichtbar seine Werte und seine Prägung zum Ausdruck bringt. Wir werden das Urteil nun genau auswerten.“
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