Alles, was dem Wohl von Kindern dient, ist
grundsätzlich gut. Auch der Entwurf für ein neues Kinderschutzgesetz
ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Vorstoß der ehemaligen
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen war zuletzt
gescheitert. Über den Entwurf ihrer Nachfolgerin Kristina Schröder
wird ebenfalls das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Das weiß
vermutlich auch die Ministerin, denn das Gesetz soll erst in einem
Jahr in Kraft treten – es bleibt also genug Zeit für Diskussionen.
Der größte Fortschritt des Entwurfes dürfte in der Lockerung der
Schweigepflicht im konkreten Verdachtsfall liegen. Hier haben sich
Mediziner bislang in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Indem der
Gesetzgeber hier für mehr Rechtssicherheit sorgt, sendet er auch ein
wichtiges Signal an die Mediziner, dass ihre Hilfe enorm wichtig ist.
Die Einführung verpflichtender Hausbesuche in Problemfamilien und
eine verstärkte Zusammenarbeit mit Ärzten bedeutet für die
Jugendämter einen enormen Arbeitsaufwand. Auch das sollte der
Gesetzgeber bedenken.
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