Voll berufstätig zu sein und gleichzeitig einen
Angehörigen zu Hause zu pflegen – diesen Spagat schafft kaum jemand.
So kommt zu dem ohnehin schon schweren Schicksal eines Pflegefalls
innerhalb der Familie oft noch das berufliche Aus – und als Folge
daraus finanzielle Sorgen. Die jetzt vom Kabinett gebilligte
Familienpflegezeit ist ein erster Schritt aus diesem Dilemma. Der
Entwurf von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sieht vor,
dass Beschäftigte zur Pflege eines Angehörigen von 2012 an ihre
Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche
verringern können. Dabei soll es einen Lohnausgleich geben: Wer nur
noch 50 Prozent arbeitet, erhält weiter 75 Prozent des letzten
Bruttogehalts. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit
verrechnet: Die Betroffenen arbeiten dann wieder voll, bekommen aber
weiter nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen
ist. Auch wenn es auf die Teilzeitarbeit keinen Rechtsanspruch gibt –
was Sozialverbände kritisieren – so sollte man den Gesetzentwurf als
Erfolg werten. Ein guter Arbeitgeber wird seinen Mitarbeiter im
Notfall nicht im Stich lassen.
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Andreas Kolesch
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