Neue Westfälische (Bielefeld): Bundesfinanzhof greift Klägern unter die Arme Problematisch HUBERTUS GÄRTNER

Vor knapp drei Jahren hat der Bundesfinanzhof
(BFH) ein Herz für Pendler bewiesen, indem er die Kürzung der
Kilometerpauschale für verfassungswidrig erklärte. Nun will er den
Menschen finanziell unter die Arme greifen, die ihr Recht vor Gericht
suchen. Prozesskosten sollen wie eine Krankheit oder eine Beerdigung
als „außergewöhnliche Belastung“ betrachtet werden und in Zukunft
steuerlich absetzbar sein. Die neue BFH-Entscheidung ist aber
problematisch. Prozesse sind kein Schicksal, sondern werden von
Klägern gezielt heraufbeschworen. Gerade in Deutschland wird geklagt,
was das Zeug hält. Traurige Berühmtheit erlangten juristische
Gefechte über Streitigkeiten am Maschendrahtzaun. Die Justiz ächzt
schon unter der Vielzahl von Verfahren. Die Entscheidung des BFH wird
jetzt noch mehr Prozesshanseln dazu ermuntern, auf Paragrafen zu
reiten. Der Gesellschaft ist damit nicht gedient. Wer arm ist, erhält
bereits Prozesskostenhilfe vom Staat. Alle anderen können eine
Rechtschutzversicherung abschließen, um das Prozesskostenrisiko zu
mindern. Eigentlich wäre das des Guten genug gewesen.

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