Tierschutz besitzt Verfassungsrang, doch im Alltag
erweist sich selbst das Papier des Grundgesetzes als geduldig. Wer
das Kürzen von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln für
Tierquälerei hält, kann dagegen gerichtlich nur schwer vorgehen. Wer
das Leben von Labormäusen unzureichend gegen Forschungsinteressen
abgewogen sieht, hat juristisch einen schweren Stand. All das soll
das bundesweit umfassendste Verbandsklagerecht für Tierschützer
ändern, das die Landesregierung auf den Weg bringt. So wichtig das
Vorhaben ist, gleichwertigen Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und
Tieren herzustellen – gerade bei einem solch emotionalen Thema lauert
die Gefahr der bürokratischen Übertreibung. Wie will man verhindern,
dass künftig im ideologischen Eifer jede nächstbeste
wissenschaftliche oder landwirtschaftliche Investition auf dem
Rechtsweg verzögert wird? Warum sollen amtlich beaufsichtigte Zoos,
die Millionen überhaupt erst für den Tierschutz sensibilisieren, noch
zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt werden? Rot-Grün muss
das Gesetz so fassen, dass aus dem Klagerecht für Tierschützer kein
Blockaderecht wird.
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