Hätte sich Hans Eichel 1999 zur Ruhe
gesetzt, er hätte sich einiges an Mühe und Ärger, ja an Rufschädigung
ersparen können. Als gerade abgewähltem Ministerpräsidenten Hessens
und längjährigem Oberbürgermeister Kassels stand ihm seinerzeit eine
Altersversorgung von 9600 Euro zu. Er wurde dann aber
Bundesfinanzminister. Die Folge: Nach seinem Ausscheiden 2005 erhielt
er nach dem Ministergesetz nur noch 7100 Euro. Die Differenz klagte
er in Kassel und beim Land Hessen ein. Weil die Vorinstanzen mal für
und mal gegen Eichel entschieden und dabei noch andere Summen ins
Spiel kamen, stand der „ehrliche Hans“ plötzlich als Raffke dar.
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage gegen Kassel
abgewiesen, zugleich aber angedeutet, dass Hessen draufzahlen muss.
Merke: Das Versorgungsrecht für Politiker und Beamte ist kompliziert
– und stattlich. +++
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