Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über muslimische Gebete an Schulen

Das Urteil klingt salomonisch. Wenn man es
genau betrachtet, haben sich die Richter aber um eine Entscheidung
herumgemogelt. Wie ist es denn nun – darf ein Muslim im Schulflur
beten? Darf die Schule in unserem säkularen Staat ihm einen eigenen
Gebetsraum zugestehen? Und was geschieht, wenn Christen, Juden,
Hindus oder Buddhisten unter Berufung auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz und Artikel 4 des Grundgesetzes dasselbe
fordern? All diese Fragen hat das Gericht unbeantwortet gelassen und
damit eine Chance vertan, die Regeln für unsere Gesellschaft, die
sich erkennbar ethnisch und religiös verändert, zu gestalten. Und es
lässt die einzelnen Schulen mit diesen grundsätzlichen Fragen allein.
Für eine Klärung könnte nun das Bundesverfassungsgericht sorgen.
Hoffentlich findet sich jemand, der ihm den Fall vorlegt. +++

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