Rheinische Post: Professoren-Gehalt

Für sein jüngstes Urteil wird das
Verfassungsgericht wenig Beifall ernten. Viele werden sich aufregen,
dass ein von Hochschullehrern geprägter Senat findet, dass
Hochschullehrer zu schlecht bezahlt werden. Ebenso dürfte die
Begründung, ein Monatsgehalt von 3890 Euro sei nicht angemessen,
vielen Arbeitnehmern wie Hohn in den Ohren klingen. Doch sollte man
nicht vergessen, dass dieses Gehalt für eine Ausbildung entschädigt,
die lange dauert (acht Jahre mindestens) und riskant ist (viele
scheitern). Vor allem aber zwingt Karlsruhe die Länder, ihre
missglückte Gehalts-Reform zu überarbeiten. Die Länder hatten 2005
die Besoldung nach Leistung eingeführt, um den Top-Forscher besser
bezahlen zu können als den Dienst-nach-Vorschrift-Professor. Doch wie
oft im öffentlichen Dienst ist die genaue Leistungsmessung schwer und
der Willkür des Dienstherrn unterworfen. Dann aber darf die
Leistungskomponente nicht zu hoch sein, so die Richter. Zudem haben
die Länder es sich einfach gemacht: Das Geld, mit dem sie
Spitzenleute locken, wird an anderer Stellen gekürzt. Dies kann dazu
führen, dass ein Professor nur so viel erhält wie ein
Gymnasiallehrer. Das widerspricht dem Leistungsprinzip, finden die
Richter. Recht haben sie.

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