Die Sache ist absurd und peinlich: Wer seinen
65. Geburtstag schon gefeiert hat, darf in Bayern weiterhin nicht als
Landrat oder hauptamtlicher Bürgermeister kandidieren. Die
Altergrenze wirkt nicht nur diskriminierend, sie widerspricht auch
der wachsenden Einsicht, dass die Gesellschaft zunehmend auf Ältere
angewiesen sein wird.
Sicher ist, dass solche Verweigerung auch in den
Regierungsparteien CSU und FDP umstritten ist. Aber trotzdem gab es
im Landtag eine Mehrheit gegen die Aufhebung der Altersgrenze, die
pikanterweise für Abgeordnete ebenso wenig gilt wie für Minister und
Ministerpräsidenten. Senioren können nach solcher Logik zwar das Land
führen, aber kein Landratsamt und keine Gemeindekanzlei.
Schlimm ist zudem, dass die Landtagsmehrheit der Vorbildfunktion
nicht gerecht wird, die Politik haben sollte. Wie sollen die Anhänger
der Zwangspensionierung glaubwürdig sein, wenn FDP und Unionsparteien
wieder mal die Anhebung des Rentenalters fordern? Wie wollen sie
Älteren erklären, dass sie in der Kommunalpolitik scheinbar zum Alten
Eisen gehören?
Schließlich geht es auch noch um die Frage, ob Wählerinnen und
Wähler nicht mündig genug sind, selber zu entscheiden, ob Kandidaten
so rüstig sind, dass sie den Ansprüchen an kommunale Wahlbeamte
genügen.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de