Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat die Rechte leiblicher Väter, die nicht mit dem Kind und der
Mutter zusammenleben, eingeschränkt. Und das ist gut so. Denn es geht
um das Wohl des Kindes und seiner Familie. Die Intimität und
Beziehungen in der neuen Familie könnten bei unklaren
Rechtsverhältnissen Schaden nehmen, Leidtragender wäre vor allem das
Kind. Selbst Patchwork-Väter sagen, dass man in der neuen
Konstellation wenigstens so tun und leben müsste, als ob man auch
leiblich eine Familie sei. Das ist kein Selbstbetrug. Ohne Intimität
sind vertrauensvolle Bindungen nicht möglich und ohne stabile
Bindungen, ohne emotionale Stabilität wird es mit dem Aufbau einer
reifen Persönlichkeit und auch mit der Bildung schwierig. Das Urteil
mag bitter sein für die leiblichen Väter. Aber wenn ihnen am Wohl des
Kindes gelegen ist, müssten sie damit leben können. Das umso mehr,
als das Urteil nicht gegen den Umgang mit dem Kind gerichtet ist.
Dieses Recht bleibt bestehen und ist von Fall zu Fall zu regeln. Auch
wieder zum Wohl des Kindes.
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