Natürlich: Es kann keine hundertprozentige
Sicherheit im Leben geben, wir haben es oft genug gehört. Keine
Garantie, dass nichts passiert, wenn ein rechtskräftig verurteilter
Kinderschänder nach Verbüßung seiner Strafe in die Freiheit entlassen
wird. Aber die Menschen, unter die er sich begibt, sie haben ein
Recht auf den bestmöglichen Schutz, auf die Minimierung jeglichen
Risikos. Und daran hapert es im Einzelfall ganz offensichtlich. Ein
unerträglicher Zustand. Der Grat zwischen der Verletzung von
Persönlichkeitsrechten und der Informationspflicht potenziellen
Opfern gegenüber, er ist schmal. Es bedarf aber keines
Internetprangers, keiner Warnschilder im Vorgarten, wie man sie in
den USA sieht, um effektiver vorzubeugen. Die Eltern des fünfjährigen
Mädchens, das am Wochenende offensichtlich missbraucht wurde, hätten
die Kleine niemals zum Nachbarn gehen lassen, wenn sie seine
Vorgeschichte gekannt hätten. Warum also hat die Justiz nicht einmal
die Anwohner informiert? Eine Fahrlässigkeit, die zu noch viel
schlimmeren Folgen hätte führen können. In Duisburg griff ein frisch
entlassener Sexualstraftäter im November ein Mädchen an, die Polizei
hatte die Dauerbewachung zurückgefahren. Warum? Keine Anstrengung
darf zu teuer sein, um zu verhindern, was sich verhindern lässt.
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