Heidelberg. Baden-Württemberg stärkt die Rechte
minderjähriger Studenten. Das gab Wissenschaftsministerin Theresia
Bauer (Grüne) am Montagabend in Heidelberg. So dürfen sich künftig
Studierende unter 18 Jahren selbst immatrikulieren – bisher
benötigten sie dazu die Einwilligung ihrer Eltern. Die Regelung soll
bis Ende kommender Woche vom Staatsministerium veröffentlicht werden
und gilt rückwirkend ab 1. April. Bauer begründete den Vorstoß bei
einer Veranstaltung der Rhein-Neckar-Zeitung zum THema Bildung damit,
dass minderjährige Studenten im Laufe ihres Studiums immer wieder
Rechtsverträge mit ihrer Universität eingehen – so auch bei
Prüfungen. Nach bisherigem Recht müssen sie dann erst Rücksprache mit
den Eltern halten. Künftig reicht die Hochschulzugangsberechtigung,
damit die jugendlichen Studierenden ihre rechtlichen Angelegenheiten
innerhalb der Universität selbst regeln können. Zu diesem Zweck wird
Paragraf 63 des Landeshochschulgesetzes geändert. Auch minderjährige
Bewerber, die an einem Zulassungsprüfungsverfahren (Eignungstest)
teilnehmen, profitieren von der Regelung. In Baden-Württemberg ist
weniger als ein Prozent der 287500 Studenten jünger als 18. Betroffen
sind vor allem naturwissenschaftliche Studiengänge. Allein in
Karlsruhe studieren am dortigen KIT 90 unter 18-Jährige.
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