LVZ: Gesamtkosten für Kinder in Deutschland: Eltern tragen ein Viertel allein

Etwas mehr als die Hälfte der Kosten, die Eltern
in Deutschland durch den Kauf von Nahrung und Kleidung, die Bezahlung
von Energie oder die Gesundheitspflege für ihre Kinder entstehen,
werden durch staatliche Leistungen ausgeglichen. Zu diesem Schluss
kommt eine umfangreiche Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestags, die der „Leipziger Volkszeitung“ (Sonnabend-Ausgabe)
vorliegt. Danach stehen den jährlichen sogenannten direkten
Familienkosten in Höhe von rund 90 Milliarden Euro ein Ausgleich von
fast 48 Milliarden Euro – etwa durch Kindergeld, Zuschüsse an Schüler
oder die Eigenheimförderung – vom Staat gegenüber. Beim Ausgleich
entstehender Kosten im häuslichen Bereich halten sich Bund und Länder
hingegen zurück. Grundlage der Berechnung sind Zahlen des Instituts
der Wirtschaft (IW) aus dem Jahr 2008. Die Forscher gehen von rund 90
Milliarden Euro direkte Kosten für Kinder (Wohnung, Energie, Bildung,
Verkehr) und 147 Milliarden indirekte Kosten für Kinder
(Haushaltsführung, Sport, Fahrdienste, Hausaufgabenbetreuung) aus.
Letztere werden nach Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Dienstes
des Bundestag nur in Höhe von 30 Milliarden Euro kompensiert. Somit
tragen Familien etwa 68 Prozent der indirekten Kosten für Kinder ohne
staatliche Förderung selbst. Allerdings: Mit fast 79 Milliarden Euro
investiert der Staat für Schulen oder Sozialversicherung auch in
Dinge, die „einen direkten Nutzen für Kinder stiften“. Die Analyse
kommt unter Berücksichtung dieser und weiterer zusätzlicher
Staats-Investitionen zu dem Schluss, dass von den direkten 169
Milliarden Euro Gesamtkosten für Kinder unter 18 Jahren, die von
Eltern und Staat gemeinsam getragen werden, die Eltern 25 Prozent
oder 42 Milliarden Euro allein schultern. Der Wissenschaftliche
Dienst des Bundestages stützt sich bei diesen Angaben auf Zahlen des
Bundesfinanz- und des Bundesfamilienministeriums. Die Kostenbelastung
von Familien im Vergleich zu kinderlosen Paaren und Singles hatte in
jüngster Zeit zu neuen Forderungen nach einem zusätzlichen Beitrag
zur Stabilisierung der Renten- und Pflegeversicherung geführt. Der
Unions-Familienpolitiker Uwe Schummer forderte als Ergebnis der neuen
Berechnungen und der Debatte um Sonderabgaben „eine Umwandlung des
Ehegatten-Splittings in ein an den Kindern orientiertes steuerliches
Familien-Splitting“. Das 1958 eingeführte Ehegattensplitting kostet
den Staat jährlich mehr als 20 Milliarden Euro Einnahmen. Zudem
schlug Schummer vor, das geplante Betreuungsgeld mit dem ebenfalls im
Koalitionsvertrag von Union und FDP versprochenen Bildungskonto zu
verknüpfen. „Wenn von Geburt an 150 Euro monatlich in ein
lebensbegleitendes Bildungskonto gezahlt würden, ließe sich auch der
koalitionsinterne Streit um die Fehlanreize beim Betreuungsgeld
vermeiden“, meinte Schummer.

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