„Dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf
zur Stärkung der Alterssicherung die Armutsfestigkeit der
gesetzlichen Renten in den Blick nimmt, ist positiv zu würdigen“,
sagte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union, Prälat Bernhard Felmberg, heute in Berlin.
Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des
Alterssicherungs-stärkungsgesetzes hatte Felmberg die Tatsache
begrüßt, dass der Entwurf ein breites Spektrum der Tatbestände
aufgreife, die das Armutsrisiko im Alter erhöhen. Felmberg:
„Besonders die lange vernachlässigte Problematik geringer
Rentenanwartschaften von Erwerbstätigen wird berücksichtigt, die
wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen zwar
durchweg beschäftigt waren, dies aber nicht in Vollzeit. Diese
–familienbetonte– Perspektive der Rentenpolitik ist an der Zeit.“ Der
von Bundesminister Ursula von der Leyen geplante Schritt sei
unbedingt notwendig, um die Lebensleistung derer anzuerkennen, die
die Gesellschaft über ihre Erwerbstätigkeit hinaus durch familiäre
Sorgeleistungen unterstützt hätten.
Allerdings bemängelte der Bevollmächtigte, dass die vorgesehenen
Bedingungen für die Gewährung der Zuschussrente zu restriktiv seien.
„Vielen Arbeitslosen, die langjährig oder wiederholt ohne
Beschäftigung waren und sind, wird der Zugang durch diese Bedingungen
versperrt, sodass ein großer Teil der von Altersarmut bedrohten
Menschen nicht in den Genuss der Zuschussrente kommen wird“, sagte
der Bevollmächtigte. Insbesondere die geplanten 35 Jahre an
Pflichtbeitragszeiten wie auch die Koppelung der Zuschussrente an
eine langjährige zusätzliche Altersvorsorge seien nicht zielführend.
Felmberg: „Eine solche zusätzliche Altersvorsorge kann gerade von
geringfügig Beschäftigten mit niedrigem Einkommen kaum geleistet
werden.“
Für unterstützungswürdig hält der Bevollmächtigte auch das Ziel
des Gesetzes, Erwerbstätigen die Möglichkeit zu eröffnen, vor
Erreichen der Regelarbeitsgrenze Arbeit und Rente individuell so zu
kombinieren, dass die Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst die Höhe
des früheren Einkommens erreichen können. Felmberg wies in diesem
Zusammenhang allerdings auf die Gefahr hin, dass diese Kombi-Rente
einzelne Arbeitgeber dazu verleiten könnte, Mitarbeitern bei
scheinbar gleichem Einkommen eine Teilverrentung nahe zu legen, was
sich dann aber zu Lasten der Betreffenden auswirken würde. Es sei
jedoch unbedingt notwendig, bei längerer Regelarbeitszeit im
demographischen Wandel die letzte Phase des Erwerbslebens so zu
gestalten, dass sie den persönlichen Kräften und Bedürfnissen
entspreche und dabei soziale Sicherheit ermögliche.
Zustimmend äußert sich der Bevollmächtigte schließlich auch zur
geplanten Anpassung der Erwerbsminderungsrente an die längere
Regelarbeitszeit. Die von der Bundesregierung vorgesehene Deckelung
des Rehabilitations-Budget hält die EKD dagegen für problematisch, da
Rehabilitation der nachhaltigen Sicherung der Erwerbsfähigkeit dienen
solle. Die Sicherung der Erwerbsfähigkeit sei eine wesentliche
Maßnahme zur Verminderung von Altersarmut. Zwar müsse die
demografiebedingte Zunahme der Rentenversicherten im rehaintensiven
Alter bei der Berechnung des Reha-Budgets berücksichtigt werden.
Jede Deckelung berge aber die Gefahr, dass
Rehabilitationsleistungen nicht nach Bedarf, sondern nach vorhandenen
Finanzmitteln bewilligt werden, so Felmberg. Das könne nicht nur für
die betroffenen Versicherten negative Auswirkungen haben, sondern
auch für die Gesetzliche Rentenversicherung wesentlich kostspieliger
als eine zeitnahe Rehabilitation sein. Felmberg abschließend: „Die
Evangelische Kirche in Deutschland plädiert deshalb für eine
Flexibilisierung des Reha-Budgets.“
Hannover, 7. September 2012
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
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