LVZ: Tillich will NPD-Verbotsverfahren notfalls auch mit Bundesratsabstimmung per Mehrheit erzwingen / Friedrich erwartet Bund-Länder-Gemeinsamkeit

Im Kampf für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren
will Sachsen notfalls auch mit einer Mehrheitsentscheidung aus dem
Bundesrat heraus den Weg zum Bundesverfassungsgericht öffnen.
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte der
„Leipziger Volkszeitung“ (Dienstag-Ausgabe): „Sollte es unter den
Ministerpräsidenten im Dezember keine Einstimmigkeit für ein
NPD-Verbotsverfahren geben, werde ich mich dafür einsetzen, dass der
Bundesrat mit Mehrheit ein NPD-Verbotsverfahren in Gang bringt.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Bewertung der
Innenminister einen solchen Verbotsantrag als erfolgversprechend
einstuft.“ Es gehe grundsätzlich darum, der NPD und deren Gedankengut
„den ideologischen Boden zu entziehen und gleichzeitig auch die
Organisationsstrukturen zu zerschlagen“, sagte Tillich. Er gehe
weiterhin von einer positiven Entscheidung der Ministerpräsidenten im
Dezember in Richtung Verbotsantrag aus. Die Ministerpräsidenten
müssten dabei aber einstimmig votieren. Dagegen hat
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Zusammenhang mit
den umstrittenen neuerlichen NPD-Verbotsverfahren Bund und Länder zu
einem gemeinsamen Verhalten aufgefordert. Ebenfalls gegenüber der
„Leipziger Volkszeitung“ sagte Friedrich: „Bund und Länder sollten
sich nicht auseinander dividieren lassen.“ Friedrich stellte klar,
dass der Bund sein endgültiges Verhalten in der Frage eines
NPD-Verbots erst nach abschließender Prüfung des gesammelten
Materials von 1007 Seiten mit rund 1800 Belegstellen getroffen werden
könne. „Diese Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen“, betonte
Friedrich.

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