Späte Quittung
Schlimmer hätte es Niedersachsens Landesregierung nicht treffen
können: Vom Staatsgerichtshof Verfassungsbruch bescheinigt zu
bekommen – und das drei Monate vor der Wahl – ist fatal.
Die Entscheidung kam zwar überraschend, fiel aber eindeutig aus.
Schonungslos stellten die obersten Richter klar, dass im Fall
Nord-Süd-Dialog auch eifriges Bemühen um Aufklärung seitens der
politischen Erben von Christian Wulff nicht ausreichte, um dem
Informationsanspruch der Opposition gerecht zu werden. Das setzt
Maßstäbe für die Zukunft; die Messlatte für die Auskunftspflicht von
Regierenden ist kräftig nach oben gelegt worden. Die amtierende
Koalition sollte darüber nicht lamentieren. Dass sie mit der leidigen
Großveranstaltung Nord-Süd-Dialog derart in die Bredouille geraten
ist, hat sie schließlich selbst verschuldet.
Anstatt von Anfang an zu erklären, dass es sich dabei um ein
sinnvolles Gemeinschaftsprojekt von Niedersachsen und
Baden-Württemberg gehandelt hat, bei dem man den privaten Organisator
nach Kräften unterstützte, erging sich die Regierung in
Geheimnistuerei und unnötigen Dementis.
Dafür hat sie jetzt eine späte Quittung bekommen. Dabei könnte
sich dieses Urteil für die Regierenden am Ende noch milde ausnehmen
im Vergleich zu einer eventuellen Anklage in den Korruptionsverfahren
gegen Wulff und seinen Ex-Sprecher.
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