Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu Hartz-IV-Sanktionen

Die Zahl klingt sehr hoch: Erstmals sind
innerhalb eines Jahres mehr als eine Million Sanktionen gegen
Hartz-IV-Empfänger verhängt worden. Allerdings betreffen die
Strafmaßnahmen gerade mal drei Prozent der Leistungsempfänger. Das
ist der ermutigende Teil der Nachricht. Auch ist positiv, dass der
Anteil der Verweigerer unter Langzeitarbeitslosen gesunken ist. Mehr
als zwei Drittel der Sanktionen wurden wegen Meldeversäumnissen
ausgesprochen. Besorgniserregend ist allerdings, dass laut Statistik
vor allem junge Menschen ihre Beratungs- und Vorstellungsgespräche
versäumen, viele wohl auch als Wiederholungstäter. Auch wenn die
Linke jetzt von „gesetzlich verordneter Herzlosigkeit“ spricht – wer
als Arbeitsloser Leistungen bezieht, geht mit der Agentur für Arbeit
einen Deal ein. Seine Pflicht ist, dass er zu Beratungsterminen geht,
Bewerbungen schreibt und vermittelte Vorstellungsgespräche besucht.
Für die eigene Zukunft.

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