Kölner Stadt-Anzeiger: Union: Polizisten im Streikfall an Airports einsetzen

Die Forderung des Kölner Flughafenchefs Michael
Garvens, die Bundespolizei müsse im Falle eines Streiks des privaten
Sicherheitspersonals dessen Aufgaben mit übernehmen, ist auf
unterschiedliche Reaktionen gestoßen. „Ich halte es für denkbar, dass
die Bundespolizei diese Aufgabe im Streikfall freiwillig mit
übernimmt – wenn sie denn schon dort ist“, sagte der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Montag-Ausgabe). „So ließe sich das Problem lösen.“
In Regierungskreisen wurde hingegen auf Artikel 9 des Grundgesetzes
verwiesen, der den Staat im Falle von Tarifauseinandersetzungen zur
Neutralität zwinge. Demzufolge dürften Beamte nicht als Streikbrecher
eingesetzt werden. Der Sprecher der Bundespolizei, Ivo Priebe,
äußerte sich ähnlich. „An den Flughäfen, an denen Passagiere und ihr
Gepäck im Auftrag der Bundespolizei kontrolliert werden, werden
überwiegend Beschäftigte privater Sicherheitsdienstleister
eingesetzt“, erklärte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Zwischen
diesen Beschäftigten und der Bundespolizei bestehen keine
Arbeitsverhältnisse. In Angelegenheiten des Arbeitskampfes ist die
Bundespolizei zur Neutralität verpflichtet.“

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