Vom unbescholtenen Bürger zum Rechtsbrecher ist es
heutzutage oft nur ein Klick. Wer Songs oder Filme im Internet –rauf-
oder –runterlädt, der kann sich schnell Ärger einhandeln. Plötzlich
liegt eine Abmahnung im Briefkasten, bis zu 2000 Euro kann eine
Verletzung des Urheberrechts kosten. Dubiose Rechtsanwälte haben
daraus ein lukratives Geschäftsmodell gemacht. Das will
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrem
Anti-Abzocke-Gesetz eindämmen. Auch unseriösen Geschäftemachern am
Telefon und zwielichtigen Inkassofirmen will sie das Handwerk legen.
Ihr Gesetzentwurf greift viele Forderungen von Verbraucherschützern
auf – und das ist gut so. Gut ist aber auch, dass
Kulturstaatsminister Bernd Neumann seiner Kabinettskollegin in die
Parade gefahren ist. Denn das Gesetz schafft teilweise neue
Unklarheiten, anstatt endlich für Rechtssicherheit zu sorgen.
Beispiel: So ist von einer Urheberrechtsverletzung im „gewerblichen
Ausmaß“ die Rede, diese Zuordnung ist für die Höhe der zulässigen
Abmahngebühr ausschlaggebend. Doch während einige Richter urteilen,
dies treffe schon beim Tausch eines Albums zu, bestreiten andere,
dass dieser Passus überhaupt auf private Nutzer anwendbar ist. Ein
taugliches Gesetz muss klar unterscheiden zwischen dem falschen Klick
im Kinderzimmer und Rechtsverletzungen von Geschäftemachern, die
selbstverständlich auch im Internet geahndet werden müssen. Doch das
Problem im Justizministerium ist hausgemacht. Noch immer steht der
lange angekündigte „dritte Korb“ der Urheberrechtsreform aus, der den
Schutz des geistigen Eigentums an das digitale Zeitalter anpassen
soll. Das Fehlen dieser überfälligen Novelle fördert die
Rechtsunsicherheit – und damit auch die Abmahn-Abzocke.
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