Pflegebedürftige ohne ambulante
Betreuungsleistungen – angemessene Bezahlung für häusliche Pflege
verweigert
Die Pflegekassen und Sozialhilfeträger in Niedersachsen haben zum
großen Bedauern der Träger ambulanter Pflegedienste die
Vergütungsverhandlungen zur Umsetzung der Pflegereform auf der
Landesebene verlassen.
Seit dem 1. Januar 2013 haben Pflegebedürftige grundsätzlich nach
dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) die Möglichkeit, bei
ambulanten Pflegediensten Betreuungsleistungen als Sachleistung der
Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Auf diese und andere
Leistungsverbesserungen müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
in Niedersachsen wohl noch längere Zeit verzichten. Entgegen aller
öffentlicher Beteuerungen waren die Kostenträger nicht bereit, für
Grundpflege- und Betreuungsleistungen angemessene Vergütungen, die
ein wirtschaftliches Arbeiten der Dienste und angemessene Löhne für
die Pflegekräfte ermöglicht hätten, anzubieten. Stattdessen wurden
Kürzungen angeboten.
„Niedersachsen ist heute schon das Schlusslicht der westdeutschen
Flächenländer bei der Vergütung ambulanter Pflegeleistungen“, so
Karsten Neumann, Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Die
angebotenen Vergütungen führten zwangsläufig zum wirtschaftlichen
Ruin vieler Pflegedienste und damit einem der größten Arbeitgeber in
Niedersachsen. „Damit wird die Billigpflege in Niedersachsen weiter
vorangetrieben und der eklatante Personalmangel weiter verschärft“,
so Neumann.
„Die Verweigerungshaltung der niedersächsischen Pflegekassen geht
vor allem zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer
Angehöriger, die dringend auf die entlastenden Betreuungsangebote der
professionellen Pflegedienste warten“, ergänzt Henning Steinhoff,
Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in Niedersachsen und Mitglied
der Verhandlungskommission. „Wir halten auch weiterhin an unserem
Ziel fest, eine für alle Pflegedienste und Kostenträger verbindliche
Mindestvergütung auf Landesebene zu vereinbaren, um die Existenz
unserer Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeiter zu gewährleisten“.
Gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrt und anderen
Trägervereinigungen fordert der bpa daher Landes- und
Kommunalpolitiker auf, die Träger der Pflegedienste in ihrem
Bestreben zu unterstützen, zu vernünftigen und tragbaren
Vergütungssätzen zu kommen. „Wir würden uns gern zusammen mit den
kommunalen Spitzenverbänden für eine ortsnahe, qualitativ hochwertige
und für Pflegedienste leistbare Pflegeversorgung in Niedersachsen
einsetzen“, so Karsten Neumann.
Der bpa fordert die neue Sozialministerin Cornelia Rundt auf, ihre
Verantwortung für eine flächendeckende ambulante pflegerische
Versorgung wahrzunehmen und die Ankündigungen des Koalitionsvertrages
nun in konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon rund
1.000 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
230.000 Arbeitsplätze und ca. 17.700 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 18,2 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Henning Steinhoff, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0511-123
51240 oder 0162-1321678