Dass nun Datenschützer empört aufschreien,
Millionen von unverdächtige Personen seien damit ins Visier der
Ermittlungsbehörde geraten, ist in diesem speziellen Fall jedoch
reichlich unverständlich. Denn wie soll ein Täter, der scheinbar
grundlos zuschlägt, anders gefasst werden – will man nicht auf
Kommissar Zufall bauen. Am Ende stellt sich zudem stets die Frage,
wen das Recht im Notfall eigentlich schützen soll: den Täter oder
doch eher den unbescholtenen Bürger. In diesem Fall sollte die
Antwort klar sein.
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