Appell an die Mitglieder des Bundestags, weiterhin
bestehende Mängel im Gesetz vor seiner Verabschiedung noch einmal
nachzubessern Berlin, 27.6.2013: Nach wiederholter Kritik der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) hat der Umweltausschuss des
Deutschen Bundestages das Standortauswahlgesetz für die Lagerung von
Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen an einigen wichtigen
Punkten überarbeitet. Aus Sicht der Umweltschutzorganisation sind
dadurch aber längst nicht alle bestehenden Lücken im Gesetzentwurf
geschlossen. Vor der morgigen Verabschiedung des
Standortauswahlgesetzes im Plenum des Bundestags forderte die DUH die
Abgeordneten deshalb dringend auf, den Entwurf noch einmal
nachzubessern und kündigte an, die weitere Entwicklung und die
Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in die Praxis genau zu
beobachten.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig keine
zwischenstaatlichen Abkommen mehr für einen Export radioaktiven
Abfalls geschlossen werden sollen. Außerdem ist die Aufnahme einer
Regelung zum Transportstopp für Castor-Behälter nach Gorleben in das
Standortauswahlgesetz geplant. Die DUH kritisierte aber die fehlende
Festlegung alternativer Zwischenlager sowie das Fehlen eines
expliziten Exportverbots. Darüber hinaus bemängelte sie, dass
weiterhin bereits vor dem Abschlussbericht der geplanten
Experten-Kommission Fakten im Hinblick auf die Organisationstruktur
des Suchverfahrens geschaffen werden sollen. Zwar wurde die
Errichtung der Behörde nunmehr auf einen Zeitpunkt nach der
Bundestagswahl verschoben. Den geplanten Start des Bundesamts im Jahr
2014 kritisierte die DUH jedoch als zu früh. Dadurch werde der Arbeit
der Expertenkommission vorgegriffen, die ihren Abschlussbericht erst
frühestens Ende 2015 und spätestens Mitte 2016 vorlegt.
„Durch die frühe Einrichtung eines neuen Bundesamts, dessen
Arbeitsgrundlage die Bewertung der Kommission sein soll, greift man
deren Empfehlung und Bewertungsmöglichkeiten grundsätzlich voraus“,
erklärte der DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. „Der
Behördenstart bereits in 2014 ist zudem auch aus Sicht des
Steuerzahlers fragwürdig, weil das Bundesamt auch in 2014 keine
Aufgabe haben wird – ebenso wenig wie in 2013.“ Als positiv bewertete
Spielmann, dass die Kommission ihre Öffentlichkeitsarbeit selbst
übernimmt und diese nicht mehr durch das Bundesamt für
kerntechnische Entsorgung erfolgen soll. Auch sieht der aktuelle
Gesetzestext nunmehr eine Konkretisierung der auf die Atomkonzerne
umlagefähigen Kosten vor. Beides hatte die DUH gefordert.
„Die Regelung des Castor-Stopps nach Gorleben im Gesetz ist zu
begrüßen. Inakzeptabel ist aber, dass nach wie vor offen ist, in
welchen Zwischenlagern der Atommüll stattdessen gelagert werden soll
und es lediglich einen Beschluss für einen Verschiebebahnhof bis 2014
gibt. Schuld daran sind die CDU-regierten Bundesländer Hessen und
Bayern, die durch die mangelnde Bereitschaft, Verantwortung für die
Hinterlassenschaften einer von ihnen stets beförderten
Hochrisikotechnologie zu übernehmen, den weiteren Prozess belasten“,
erklärte Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende. „Auch
die Exportfrage ist nicht klar genug geregelt. Ein Verzicht auf
künftige Abkommen mit anderen Staaten, keinen radioaktiven Abfall ins
Ausland zu verschicken, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein
ausdrückliches Exportverbot ist aber weiterhin nicht vorgesehen.“
Pressekontakt:
Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0160 90914431, E-Mail: spielmann@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0160 94182496, E-Mail: ziehm@duh.de
Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Tel. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail:
eckold-hufeisen@duh.de