Die Strafen für Meineid sind hart, weil die Justiz
erwarten muss, dass dem unter Eid gesprochenen Wort zu vertrauen ist.
Darum ist die Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage von 20
000 Euro fast eine Gnade weltlicher Gewalt gegenüber dem Limburger
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der verdächtig war, mit
falschen eidesstattlichen Angaben gegen einen Bericht über sein
Luxusleben vorgegangen zu sein. Immerhin: Zahlt Tebartz-van Elst, ist
die Sache für den Bürger Tebartz-van Elst erledigt. Nicht aber für
den Bischof Tebartz-van Elst. Denn ein zweites Gesetz gilt
ausnahmslos für jede Lüge und für jeden Christen, erst recht für
einen Bischof. Es ist das achte Gebot: „Du sollst nicht falsch
Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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