Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den
Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes vorgelegt. Danach sollen
erstmals auch Fachhochschulen das Promotionsrecht erhalten. Hierzu
erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und der zuständige
Berichterstatter Tankred Schipanski:
Albert Rupprecht: „Kein Sportler, kein Arzt und auch keine
Hochschule kann in allen Disziplinen Spitze sein. Wer Qualität will,
muss Differenzierung zulassen. Deshalb haben wir forschungsstarke
Universitäten mit Promotionsrecht und ausbildungsstarke
Fachhochschulen mit engem Praxisbezug. Wer die Unterschiede einebnen
will, setzt sowohl die Qualität der Forschung als auch die der
Fachkräfteausbildung aufs Spiel. Mit Einheitshochschulen werden wir
unseren Wohlstand nicht bewahren können.“
Tankred Schipanski: „Das Promotionsrecht muss den Universitäten
vorbehalten bleiben. Sie bestätigen damit dem wissenschaftlichen
Nachwuchs, der eine berufliche Laufbahn in der Forschung anstrebt,
die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Schwerpunkt
der Fachhochschulen ist hingegen die anwendungsorientierte
Ausbildung. Gleichwohl ist es schon heute forschungsstarken
Fachhochschulabsolventen in Kooperation mit einer Universität
möglich, einen Doktortitel zu erlangen. Darüber hinaus sieht die
CDU/CSU-Fraktion keine Notwendigkeit, das Promotionsrecht auf
Fachhochschulen auszuweiten.“
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