Kiel, 01.06.2011 – Der Deutsche Ärztetag in Kiel
hat sich für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in
engen Grenzen und unter kontrollierten Verfahrensvoraussetzungen
ausgesprochen. Die Delegierten unterstützen damit ein Memorandum zur
PID, das eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Vorstandes der
Bundesärztekammer (BÄK) und des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK
erarbeitet hat. Das Papier zeigt medizinische, ethische sowie
rechtliche Argumente für eine begrenzte Zulassung des Verfahrens auf.
Demnach sollte es Ziel des Indikationsmodells sein, Paaren mit hohem
genetischem Risiko zu einer Schwangerschaft mit einem von dieser
genetischen Erkrankung unbelasteten Embryo zu verhelfen. Nach
Auffassung des Ärztetages ist die In-vitro-Befruchtung mit PID unter
Gesichtspunkten der Zumutbarkeit für die Frau und des
Entwicklungsstandes des vorgeburtlichen Lebens, in bestimmten Fällen
ethisch weniger problematisch als eine Pränataldiagnostik mit
nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch. Dabei sollte die PID
allenfalls Paaren angeboten werden dürfen, für deren Nachkommen ein
hohes Risiko einer familiär bekannten und schwerwiegenden, genetisch
bedingten Erkrankung besteht. Keine Indikationen für die PID dürfen
insbesondere Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug, Alter der
Eltern und Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Allgemeinen
sein. Der Ärztetag hob hervor, dass nur der Gesetzgeber legitimiert
sei, das menschliche Leben elementar berührende Fragen verbindlich zu
regeln. „Gestattet der Gesetzgeber die PID in engen Grenzen, wird die
Ärzteschaft an einer verantwortungsbewussten Umsetzung – so wie sie
in ihrem Memorandum zur PID skizziert ist – nicht zuletzt im
Interesse einer optimalen Versorgung und Behandlung der betroffenen
Paare umsichtig mitwirken“, heißt es in dem Beschluss des
Ärzteparlaments. Das Memorandum der Bundesärztekammer kann im
Internet unter www.bundesaerztekammer.de heruntergeladen werden.
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