Ausflüge in Gotteshäuser, gleich welcher Religion sie angehören, unter staatlichen Zwang zu stellen, empfinden wir als ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre der Bürger unseres Landes.
Das Gesetz gibt der Partei recht. Denn wenn wir einen Blick in unser Grundgesetz (GG) werfen, so finden wir sogleich auf den ersten Seiten die entsprechenden Gesetze, die unseren Protest legitimieren:
Ein Beispiel hierzu:
In Art. 2 Abs. 1 GG steht: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Die Mitglieder sehen nicht, dass der Schüler und seine Eltern die Rechte anderer verletzt hätten oder gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen hätten.
Art. 4 Abs. 1 GG beinhaltet: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Das bedeutet für uns Mitglieder, dass die Familie das Recht hat, religiöse Bekenntnisse abzulehnen, da ihnen die Freiheit zur persönlichen Weltanschauung gegeben ist.
Aus diesem Grund haben einige Mitglieder diese Online-Petition gestartet, um sowohl den Eltern als auch der Staatsanwaltschaft Itzehoe unsere Solidarität mit den Eltern des Schülers zu demonstrieren.
https://www.openpetition.de/petition/online/online-petition-zum-thema-elternrecht-und-staatlichem-zwang
Im Falle einer Verurteilung zur Zahlung des Bußgeldes, wird die Allianz für Fortschritt und Aufbruch Elbe-Weser diese Zahlung übernehmen. Eltern sollten nicht der Willkür des Staatsapparats ausgesetzt sein, und damit alleine dastehen. Unsere Partei ist auf Ihrer Seite, und setzt sich mit dieser Online-Petition für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.
Holger Großmann
Holger Großmann
Mitglied des Bundesvorstands der jungen Reformer
Organisations- und Veranstaltungsmanager
http://alfa-bund.de, http://www.jungereformer.info