Allg. Zeitung Mainz: Bedenklich / Kommentar zum Adoptionsrecht für Homosexuelle

Ehe und Familie sind Grundpfeiler des Staates in
rechtlicher, emotionaler und zwischenmenschlicher Hinsicht. Aus
Familien entstehen neue Generationen. Das Grundgesetz schützt Ehe und
Familie in besonderer Weise. Nur: Was bedeutet „Ehe und Familie“?
Folgt man dem Bundesverfassungsgericht, bleibt nur ein Fazit: „Ehe
und Familie“, das beinhaltet faktisch auch homosexuelle
Lebenspartnerschaften mit mittlerweile nahezu gleichen Rechten und
Pflichten wie bei heterosexuellen Ehen. Das gestrige Urteil zur
Adoption ist ein weiterer Baustein in einer nun nahezu geschlossenen
Kette. Dieses ist eine stille Revolution, nichts weniger als ein
neues Gesellschaftsmodell, basierend auf einer Wertewelt, die eine
völlig andere ist als noch vor ein, zwei Generationen. Bedenklich.
Wohl wahr:Gesellschaftsmodelle wandeln sich, manchmal zum Guten,
manchmal aber auch zum Schlechten. Dass homosexuelle Menschen in
Lebenspartnerschaften Verantwortung füreinander übernehmen, ist gut –
aber keine ausreichende ethische Grundlage, das herausragende
Schutzprivileg des Grundgesetzes zu beanspruchen. Denn Verantwortung
füreinander übernehmen auch Menschen, die keine Lebenspartner sind.
Unstreitig bietet die Konstellation Vater – Mutter die bestmögliche
Entwicklungschance für Kinder. Dass das Kindeswohl in homosexuellen
Partnerschaften genauso gestärkt werde, ist nur eine Vermutung. Und
die Formel „lieber gut aufgehoben bei Homos als schlecht bei Heteros“
lässt sich auch umkehren: „Lieber gut aufgehoben bei Heteros als gut
aufgehoben bei Homos“. Gibt es einen gesellschaftlichen Konsens für
eine absolute Gleichstellung? Vermutlich nicht. Aber es scheint, als
trauten sich immer weniger, das offen zu sagen.

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