Sie gehören zu den sichtbarsten Geißeln unserer
vermeintlich so zivilisierten Welt: Übergewichtige Kinder, die
Grundnahrungsmittel durch Chips und Schokoriegel ersetzen und
Spielhallen, die in jedem Stadtquartier und an fast allen Autobahnen
wie Pilze aus dem Boden schießen. Da ist die Versuchung groß, die
Menschen vor sich selbst zu schützen – zum Beispiel durch immer neue
Reglementierungen. Die Ausgabe von Spielerkarten in Spielhallen
gehört dazu – am besten mit Umsatzlimitierung. So unstrittig es ist,
Jugendliche vor den Versuchungen des Glücksspiels so wirkungsvoll wie
möglich zu schützen. Die hehren Ziele der Suchtbekämpfung bei
Erwachsenen müssen sich daran messen lassen, ob die Eingriffe in die
Entscheidungsfreiheiten des Menschen tatsächlich noch gerechtfertigt
sind. Eine Begrenzung des Glücksspieleinsatzes in Spielhallen ist
nicht nur wettbewerbsrechtlich problematisch – schließlich hat sich
ein Großteil dieses boomenden Geschäftszweiges längst ins Internet
verlagert. Wer gibt dem Staat eigentlich das Recht darüber zu
entscheiden, ob jemand einhundert, zweihundert oder dreihundert Euro
verspielen darf? So wünschenswert es ist, dass sich niemand mehr
wegen seines Spieltriebs verschuldet, das Fahrrad ohne Helm besteigt,
sich dem Herztod entgegenfrisst und seine Sorgen im Alkohol ertränkt:
Auf dem Weg in die vermeintlich risikolose Gesellschaft treten wir
immer auch ein Stück Freiheit ab. Gegen Suchtverhalten aber haben
noch selten Verbote oder Reglementierungen geholfen. Wer für eine
menschlichere Gesellschaft eintritt, sollte seine Energie besser in
Präventionsprogramme und Hilfsangebote stecken.
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Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
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