Allg. Zeitung Mainz: Zum Steuersplitting für homosexuelle Paare

Dass das Bundesverfassungsgericht homosexuelle
Lebenspartnerschaften mit der Ehe steuerlich gleichstellen würde, war
so sicher wie das Amen in der Kirche (die katholische Kirche mag uns
diesen ironischen Schlenker verzeihen). Wieder einmal hat es die
Politik geschafft, nicht selbst unausweichliche Schlüsse zu ziehen.
Sie lässt sich diese lieber von den roten Roben vorgeben. Wer nach
Frankreich schaut und sehen muss, dass dort die Gleichstellung
homosexueller Lebensgemeinschaften noch Steinewerfer auf den Plan
ruft, sollte mit dieser Art von politischer Drückebergerei allerdings
gut leben können. Bundeskanzlerin Merkel fällt ihre sonst so
erfolgreiche Art des Zuwartens und Taktierens nun allerdings auf die
Füße. Sie hätte das Thema selbst abräumen können – um den Preis der
Verärgerung einiger konservativer Kreise in ihrer Partei. Nun aber
wird sie im aufziehenden Bundestagswahlkampf bei einem zentralen
gesellschaftspolitischen Thema zur Getriebenen. Nicht nur von SPD und
Grünen, sondern auch von ihrem vermeintlich liebsten
Koalitionspartner, den Liberalen. Ganz egal, wie sich Merkel und die
Union verhalten werden: Die volle Gleichstellung schwuler und
lesbischer Lebensgemeinschaften lässt sich weder politisch noch
verfassungsrechtlich aufhalten. Das gilt für das Schenkungs- und das
Mietrecht ebenso wie für das Adoptionsrecht. Die Karlsruher Richter
haben zudem – gewollt oder ungewollt – eine weitere Weichenstellung
vorbereitet: die Abkehr vom Ehegattensplitting zugunsten eines
Familiensplittings. Auch hierfür gibt es eine parteiübergreifende
Mehrheit, der sich die Union verweigert. Dabei sollte ihr dieser
Schritt doch eigentlich leichter fallen.

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Christina Eickhorn
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