Besonders umstritten ist die Einbeziehung des
Wohnorts in das Scoring. Laut Gesetz ist das möglich. Eine schlechte
Nachbarschaft kann dazu führen, dass ein Kunde als „schlechtes
Risiko“ gilt. Vor dem BGH erklärten die Schufa-Anwälte zwar, dass bei
ihr die Wohnadresse keine Rolle spiele. Dagegen räumt die Schufa in
eigenen Infoblättern die Verwendung von Daten aus der Nachbarschaft
sogar ein. Wer so undurchsichtig agiert, muss sich über Misstrauen
nicht wundern. http://mehr.bz/khsts23
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