Die oppositionsregierten Bundesländer haben
erklärt, dem neuen Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen.
Geplant ist eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dazu erklären
die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:
„Die Entscheidung der oppositionsregierten Länder, dem
Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen, ist nicht
nachvollziehbar. Die Opposition trägt hier einen Machtkampf auf dem
Rücken unserer Kinder aus.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde
auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig
bestätigt. Es ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit
Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen
und Verbänden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 27. Oktober
ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen.
Inhaltlich sind die Forderungen der oppositionsregierten Länder
völlig sachfremd und von rein finanziellen Erwägungen geleitet. Das
Gesetz sieht den Einsatz von Familienhebammen vor, die sogenannte
„Risikofamilien“ frühzeitig, also gleich nach der Geburt des Kindes,
begleiten. Hierfür stellt der Bund in den nächsten vier Jahren 120
Millionen Euro bereit. Wir wollen uns zudem für eine Unterstützung
über diesen Zeitraum hinaus stark machen werden. Das haben wir
bereits in einem Entschließungsantrag verdeutlicht.
Ferner sprechen die Länder von mehr Qualitätssicherung – die
jedoch nichts kosten darf. Kinderschutz gibt es aber nicht zum
Nulltarif. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit dem neuen
Gesetz den Kinderschutz in Deutschland wesentlich verbessern können.
Jede Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens trifft gerade
diejenigen, die wir am meisten schützen müssen, unsere Kinder.“
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