Ein eindeutiges Urteil: Am künftigen Berliner
Großflughafen BER in Schönefeld wird es kein komplettes
Nachtflugverbot geben. Nur in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr sind
Starts und Landungen von Flugzeugen untersagt. In den sogenannten
Randzeiten von 22 Uhr bis Mitternacht sowie von 5 bis 6 Uhr sind
durchschnittlich 77 Starts und Landungen zulässig, maximal erlaubt
werden 103 Flugbewegungen. So entschied es am Donnerstag das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz. Und das ist
eine gute Entscheidung für Berlin und für Brandenburg. Sicherlich,
die Menschen, die in der Nähe des Flughafens leben, werden unter dem
Lärm der startenden und landenden Maschinen leiden. Sie tun es schon
heute, denn derzeit darf der Flughafen Schönefeld die ganze Nacht,
also durchgängig angeflogen werden. Ein Flugzeug, das verspätet nach
Berlin kommt und zurzeit in Tegel nachts nicht mehr landen darf, wird
nach Schönefeld umgeleitet – auch noch um 1 oder 2 Uhr morgens. Das
wird künftig anders, nach Mitternacht wird kein Flugzeug – mit
Ausnahme von Notfällen wie Rettungsflugzeugen – in Berlin mehr
landen. Dann müssen diese Maschinen beispielsweise nach Leipzig oder
Rostock ausweichen. Auch das sollten die Menschen in den
Umlandgemeinden am BER, die sich jetzt über das Gerichtsurteil ärgern
und den Fluglärm beklagen, nicht vergessen. Für die Regierungen von
Berlin und Brandenburg, für die Flughafengesellschaft insgesamt, an
der ja auch der Bund beteiligt ist, ist das Urteil ein Erfolg. Das
Bundesverwaltungsgericht hat den Planern bescheinigt, dass sie die
Lärmschutzinteressen der Anwohner ausreichend berücksichtigt haben.
Und das Gericht hat dem neuen Hauptstadt-Airport damit die Chance
gegeben, im Geschäft um Flugverbindungen neben Frankfurt am Main und
München wettbewerbsfähig zu sein. Denn für die wirtschaftliche
Entwicklung und den Erfolg des Großflughafens ist es wichtig, dass am
BER die Randzeiten ausgenutzt werden können, dass der Airport zu
einem internationalen Drehkreuz entwickelt werden kann – was
angesichts der Konkurrenz schon schwierig genug wird. Berlin und
Brandenburg hoffen, dass mit dem Flughafen in der Region rund 40.000
neue Arbeitsplätze entstehen werden, was angesichts der hohen
Erwerbslosigkeit in den beiden Ländern sehr wünschenswert wäre. Nach
Aussagen des Flughafenverbandes ADV bringen eine Million zusätzliche
Flugpassagiere bis zu tausend neue Arbeitsplätze. Nicht nur die
beiden Landesregierungen, sondern vor allem wir Bürger haben also zu
Recht Interesse an einem prosperierenden Airport. Mit dem
Gerichtsurteil besteht nun Rechts- und Planungssicherheit. Jetzt ist
wichtig, dass für möglichst viele Menschen möglichst viel Lärmschutz
in ihren Häusern und Wohnungen ermöglicht wird. Außerdem muss noch
bei den Flugrouten, unter denen auch die Berliner und Brandenburger,
die nicht direkt am Airport wohnen, leiden werden, die für die
Menschen beste Lösung gefunden werden. Ziel muss es sein, die
Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Ganz ohne wird es
nicht gehen – nicht nach der grundsätzlichen Entscheidung, den
Hauptstadt-Airport BER nahe an der Stadt zu bauen.
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