Strafbar ist am Schwarzfahren die Tatsache, dass
sich der Täter die Beförderung durch ein Verkehrsmittel
„erschleicht“. Kriminalwissenschaftler bezweifeln mittlerweile, dass
eine derartige Erschleichung schon vorliegt, wenn man einfach ohne
Ticket in die Bahn steigt – der Tatbestand setze zumindest voraus,
dass man einen Fahrer oder Kontrolleur bewusst täuscht oder eine
Schranke überwindet. Drehkreuze aber gibt es nicht in deutschen
Bussen und Bahnen. Höchste Zeit also für eine Entkriminalisierung.
Schwarzfahren sollte maximal als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
dürfen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
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