Berliner Zeitung: Kommentar zum Pilotprojekt Gesichtserkennung. Von Markus Decker

Gesichtserkennung dürfte letztlich ähnlich wirken
wie Videoüberwachung. Sie dürfte schwere Straftaten nicht verhindern,
aber die Strafverfolgung erleichtern. Neben den praktischen gibt es
prinzipielle Einwände. … Der gläserne Mensch ist real. Abgesehen
davon, dass die Gesichtserkennung genau wie die
Vorratsdatenspeicherung noch verfassungsrechtlich geprüft würde: Die
Bürger müssen sich überlegen, ob sie etwaige Vorteile der Technologie
mit sicheren Nachteilen bezahlen wollen. Zweifel sind angebracht.

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