Gesichtserkennung dürfte letztlich ähnlich wirken
wie Videoüberwachung. Sie dürfte schwere Straftaten nicht verhindern,
aber die Strafverfolgung erleichtern. Neben den praktischen gibt es
prinzipielle Einwände. … Der gläserne Mensch ist real. Abgesehen
davon, dass die Gesichtserkennung genau wie die
Vorratsdatenspeicherung noch verfassungsrechtlich geprüft würde: Die
Bürger müssen sich überlegen, ob sie etwaige Vorteile der Technologie
mit sicheren Nachteilen bezahlen wollen. Zweifel sind angebracht.
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