Biedenkopf: Länder bilden unzulässiges Kartell (mit Bild)

Die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages durch die
Bundesländer zur Sicherung des Glücksspielmonopols ist nach der
Einschätzung von Professor Dr. Kurt Biedenkopf „ein Kartellvertrag“.
Der ehemalige Ministerpräsident des Freistaates Sachsen ging in
seiner Rede bei der Eröffnung der 30. Internationalen Fachmesse für
Unterhaltungs- und Warenautomaten mit den Ländern streng ins Gericht.
„Ich würde sagen, dass die Länder in ihrer Eigenschaft als
Unternehmer ein Kartell gegründet haben, um ein Monopol zu begründen,
um damit ihre Einnahmen zu erhöhen und gleichzeitig gewerbliche
Wettbewerber aus dem Markt zu verdängen“, so Biedenkopf am 18. Januar
in Düsseldorf.

Biedenkopf akzeptierte in seiner Rede nicht die Begründung, das
Monopol sei das Instrument zum Kampf gegen die Spielsucht. Er fand es
„ungewöhnlich“, dass die Länder an dieser Begründung festhalten,
obwohl es längst „ganz andere und sehr viel gefährlichere
Erscheinungen“ gebe. Als einziges Motiv der Länder sah Biedenkopf
daher nur das Primärziel: „Das ist auch beim Staat die Erzielung von
Einnahmen“. Dafür zeigte er Verständnis. Allerdings sei es „nicht
einzusehen, dass der Staat jetzt über gewerbliche Tätigkeiten in
monopolisierter Form gewerbliche Unternehmen behindert oder gar aus
dem Markt verdrängt.“ Wenn sowohl der Staat, als auch private
Unternehmen mit dem Ziel agieren, Einnahmen zu erzielen, dann sei das
vergleichbar. „Und wenn das vergleichbar ist, dann dürfen sie weder
auf der einen noch auf der anderen Seite Kartelle bilden“, so
Biedenkopf.

„Mit großer Aufmerksamkeit“ wurden die Ausführungen von Kurt
Biedenkopf beim Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI)
aufgenommen und registriert. „Ich bin überrascht von der
Eindeutigkeit, mit der Professor Biedenkopf die Interessenslage der
Bundesländer vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechts analysiert und
definiert“, meinte Vorsitzender Paul Gauselmann in einer ersten
Reaktion. „Es ist erstaunlich und bezeichnend, dass gerade ein
ehemaliger Ministerpräsident das Vorgehen der Länder in der Frage des
Glücksspielmonopols im Grunde kritischer unter die Lupe nimmt, als
wir das bisher getan haben. Professor Biedenkopf hat den Vorhang der
Doppelmoral zerrissen.“ Die Unternehmen der gewerblichen
Automatenwirtschaft hätten natürlich das Ziel, Einnahmen zu erzielen,
so Gauselmann. Darin unterscheide man sich in nichts von anderen
Branchen. Gleichzeitig lasse man sich aber in der Frage des
Spielerschutzes vom Staat nicht in eine Ecke drängen. „Der aktive
Spielerschutz hat bei uns seit langem hohe Priorität und hat eine
deutlich längere Tradition als beim Spielmonopol der Bundesländer,
die erst seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 strengere
Anforderungen daran stellen“, so Gauselmann.

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