BILD verklagt den ehemaligen brandenburgischen
Innenminister Rainer Speer. Dieser hatte im Oktober 2010
Geldentschädigungsansprüche in Höhe von 150.000 Euro gegen Europas
größte Tageszeitung sowie gegen verschiedene Mitarbeiter der
Redaktion geltend gemacht. Zuvor hatte BILD ausführlich über eine
Unterhaltsaffäre des Ministers berichtet, die am Ende zu dessen
Rücktritt führte.
Mit der jetzt erhobenen Klage wollen BILD und die betroffenen
Mitarbeiter gerichtlich feststellen lassen, dass die von Speer
behaupteten Ansprüche nicht bestehen. Dies umso mehr, als Speer
zwischenzeitlich eingeräumt hat, Vater eines unehelichen, heute
13jährigen Kindes zu sein, für das er seit dessen Geburt bis zum
Bekanntwerden der Affäre keinen regelmäßigen Unterhalt gezahlt hat.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG:
„Die zulässige Verdachtsberichterstattung in BILD über die
Minister-Affäre hat das Persönlichkeitsrecht von Speer nicht verletzt
und rechtfertigt erst recht keinen Geldentschädigungsanspruch. Es hat
absolut nichts mit –Privatsphäre– zu tun, wenn ein Innenminister
möglicherweise an einer Sozialhilfe-Erschleichung beteiligt ist –
zumindest aber von ihr weiß – und wenn er Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber seinem Kind nicht erfüllt. Das ist ein Vorgang von
überragendem öffentlichen Interesse, über den selbstverständlich
berichtet werden darf und muss.“
Pressekontakt:
Tobias Fröhlich
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