Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
dem Antrag der Filmförderungsanstalt auf Aufhebung des Beschlusses
vom 25. Februar 2010 stattgegeben. Vor einem Jahr hatte das Gericht
im Filmförderungsgesetz einen Verstoß gegen das Prinzip der
Abgabengerechtigkeit gesehen. Der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
und der Obmann der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Marco Wanderwitz
erklären dazu:
„Der heutige Tag ist ein Meilenstein für die deutsche
Filmförderung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des deutschen Films
außerordentlich. Die jahrelangen juristischen Anfechtungen des
Filmförderungsgesetzes (FFG) durch die großen Kinobetreiber haben
damit endlich ein Ende. Der Gewinner ist die deutsche Filmwirtschaft
insgesamt.
Das Leipziger Gericht hat damit die „Kleine“ Novelle des FFG von
2010 eindrucksvoll bestätigt. Mit der Novelle hatte der Deutsche
Bundestag den Vorwurf mangelnder Abgabengerechtigkeit an das FFG
entkräftet, der aus der vertraglich geregelten Zahlungsverpflichtung
der Fernsehsender an die Filmförderungsanstalt (FFA) resultierte.
Nunmehr zahlen Alle auf gesetzlicher Basis in die FFA ein. Die
klagenden Kinoketten haben nun keine Ausrede mehr, ihre Zahlungen an
die FFA zu verweigern.
Wir erwarten von den Kinobetreibern, dass sie dieses Urteil
akzeptieren und in die Solidargemeinschaft Deutscher Film
zurückkehren. Damit könnte die FFA endlich die durch die Kinoklagen
gebundenen Mittel aus der Rücklage zur Filmförderung verwenden.“
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