Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
(EU) beschlossen. Die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten
soll damit erleichtert werden. Unter anderem wird bei
Hochqualifizierten auf eine Vorrangprüfung verzichtet, eine Prüfung
der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen findet jedoch statt.
Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste (bpa), Bernd Meurer, fordert mit Blick auf den bereits
bestehenden Fachkräftemangel in der Pflege auch Pflegefachkräfte in
die Liste der Mangelberufe aufzunehmen und bei diesen ebenfalls auf
eine Vorrangprüfung zu verzichten.
Dazu weist der bpa-Präsident darauf hin, dass Deutschland nicht
nur akademische Fachkräfte fehlen. Insbesondere in der praktischen
Pflege besteht ein großer Bedarf an Fachkräften. „Allein in der
Pflege von alten und kranken Menschen kommen heute auf eine
arbeitsuchende Fachkraft mindestens drei gemeldete offene Stellen.
Bis einschließlich 2020, so belegen Studien, werden wir noch ca.
288.000 zusätzliche Pflegefachkräfte in Deutschland benötigen, um dem
Pflegebedarf einer immer älter werdenden Gesellschaft Rechnung zu
tragen. Dieser Mangel ist unstreitig und nachweisbar.“
Meurer weiter: „Die Pflegefachberufe gehören daher schon heute in
eine Liste der Mangelberufe. Wir fordern hier eine entsprechende
Änderung des Zuwanderungsrechts.“
Zusätzlich zu inländischen Ausbildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen werde daher eine ergänzende und gesteuerte
Zuwanderung von Fachkräften aus europäischen und außereuropäischen
Staaten benötigt. „Wir brauchen kurzfristig eine schnelle Klärung bei
der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung für Pflegefachkräfte aus
dem Ausland. Hier macht eine Vorrangprüfung keinen Sinn, da die
Pflegefachkräfte in Deutschland nicht in der notwendigen Zahl zur
Verfügung stehen. Damit die Herausforderungen der Pflege und
Betreuung der zunehmend älteren Bevölkerung nicht in einer absehbaren
Katastrophe enden, müssen wir klarstellen, dass die Zuwanderung von
Pflegefachkräften willkommen geheißen wird“, so Meurer.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca.
16.500 Ausbildungsplätze.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60.