Die Weserschwimmer-Bewegung hatte am Sonnabend, 19. Juli 2014 zum Big-Jump-Weserbadetag gegen das landesrechtswidrige, lediglich privatrechtlich motivierte Weserbadeverbot in Bremerhaven aufgerufen, weil die Bremerhavener Gemeindeverwaltung die „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen“ anhaltend lächerlich macht und das Grundrecht auf den Gemeingebrauch des Badens im Weserfluss verletzt.
Unterdessen versucht die Kommunalverwaltung, die lediglich privatrechtlich begründete Weserbadeverbotsfloskel durch sinnlose Mehrheitsbeschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu zementieren. So hatten die beiden kommunalen Beschlussorgane im Juli 2014 die Floskel per Mehrheitsabstimmung absegnen lassen. Im Vorfeld der Beschlussfassung hatten insbesondere CDU und SPD wiederholt mit unqualifizierten Äußerungen negative Stimmung gegen ein Baden in der Weser geschürt. Weserschwimmer Harm Ahlers: „Es ist zu bezweifeln, ob Paul Bödeker (CDU) und Sönke Allers (SPD) es vor ihrem Gewissen verantworten können, dem Bürger das Grundrecht des Badens im Weserfluss aufgrund von unqualifiziert begründeten, scheinheiligen Sicherheitsbedenken weiterhin zu verwehren.“
Nach Auffassung der Weserschwimmer-Bewegung hat die Bremerhavener Gemeindeverwaltung die volle Verantwortung dafür zu tragen, dass sie das landesrechtlich seit Juli 2013 eingeräumte Grundrecht des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Weserstrand nur aufgrund von üblichen Gefährdungen wie Gezeitenströmung, Wind- und Schiffswellen weiterhin verwehrt.
Kurioserweise sieht der Bremer Umweltsenator als Urheber der „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen“ dem zweifelhaften Umgang der Bremerhavener Gemeindeverwaltung mit dem Landesrecht weiterhin tatenlos zu, weswegen die Gemeingebrauchs-Verordnung bezüglich der vom Senator beabsichtigten Eröffnung des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Bremerhavener Weserstrandbad wirkungslos bleibt.