In einem Schreiben an den Präsidenten der Bundesverbraucherhilfe äußerte sich der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, zu dem Vorschlag. Darin betonte er die Dringlichkeit von Maßnahmen angesichts der größten Wohnungsbaukrise der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Insbesondere hob er die „Untätigkeit der Bundesregierung“ hervor, die zu einem dramatischen Rückgang der Baugenehmigungszahlen und einer anhaltenden Stornierungswelle im Wohnungsbau führe.
„Die Sprengkraft der Baukrise für unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft ist enorm und birgt erheblichen sozialen Sprengstoff,“ heißt es in dem Schreiben. „Die Bundesregierung muss umgehend politische Prioritäten setzen.“
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstreicht, dass es nicht nur um finanzielle Mittel geht, sondern auch um strukturelle Veränderungen im Wohnungsbau. Eine zentrale Forderung ist eine einheitliche Bundesbauordnung, die die Landesbauordnungen sinnvoll harmonisiert und damit die Kostensenkungspotenziale beim modularen und seriellen Bauen wirklich hebt.
„Ein Beitrag zu niedrigeren Baukosten wäre ähnlich Ihrem Vorschlag eine einheitliche Bundesbauordnung, die die Landesbauordnungen sinnvoll harmonisiert und von der die Länder nur in definierten Punkten abweichen können,“ betont der baupolitische Sprecher in seinem Schreiben. „Nur so können die Kostensenkungspotenziale beim modularen und seriellen Bauen wirklich gehoben werden.“
Die Bundesverbraucherhilfe begrüßt die positive Reaktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihren Vorschlag und sieht darin eine wichtige Bestätigung für die Dringlichkeit eines Bauinnovationsgesetzes. Die Fraktion plant, den Vorschlag im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Januar weiter zu vertiefen.
„Die positive Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unserer Gesetzesinitiative ist ein wegweisender Schritt in die richtige Richtung für mehr bezahlbaren Wohnraum“, betont Bundesvorsitzender Dieter Babiel. Er stellt fest: „Leider lässt die Bundesregierung bislang auf eine konstruktive Rückmeldung bezüglich unserer Initiative warten.“ Die Bürgerbeteiligung steige sehenden Auges und werde an mancher Stelle nur unzureichend in das Regierungshandeln eingebunden, so Babiel. Er findet: „Wer demokratische, konstruktive und proaktive Bürgerbeteiligung bei uns bestellt, bekommt sie, muss sie dann aber auch anhören und beteiligen.“
Die konstruktive Beteiligung an der Gesetzgebung, wie durch eigene Gesetzesvorschläge, wurde durch die Bundesverbraucherhilfe erst richtig populär, als sie 2022 eine Gesetzesinitiative zur Reform der Notfallversorgung einreichte, woraufhin auch andere Verbände solche Vorschläge machten. Vizepräsident Daniel Greckl zeigt sich mangels Einbindung durch die Bundesregierung bedrückt: „Wir müssen wie viele andere Spitzenverbände leider immer wieder feststellen, dass unsere Interessen regierungsseitig nicht hinreichend ernst genommen werden. Das äußert sich vor allem auch durch sehr knappe Anhörungsfristen.“ Weiter sei bekannt, dass Interessenvertretungen regelmäßig vergessen würden. Greckl betonte: „Bei der Regierung sind wir teilweise noch nicht in allen Bereichen angekommen, weil wir Verbraucherschutz viel weiter spannen, als das bisher der Fall gewesen ist.“ Eine konstruktive und vollwertige Beteiligung, so Greckl, sei „unverzichtbarer Bestandteil unserer satzungsgemäßen Rolle als Interessenvertretung von Verbraucherinnen und Verbrauchern“.
Die Bundesverbraucherhilfe wird den Gesprächsfaden zu den Fraktionen im Deutschen Bundestag weiter aufrecht erhalten und die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin auf maximal konstruktive Weise einbringen.