Die Versorgung chronischer Schmerzpatienten
verschlechtert sich. Grund sind anhaltende Honorarverluste für
schmerztherapeutische Leistungen bis zu 40 Prozent. Nach dem
Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der
Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) ist dies das
Ergebnis einer verfehlten Honorarpolitik durch die Selbstverwaltung
von Kassen und Ärztevertretung. „Vielen Kolleginnen und Kollegen
bleibt derzeit nur noch die Rückkehr in ihr angestammtes Fachgebiet
oder eine Quersubventionierung von schmerztherapeutischen Leistungen.
Dies ist umso bedauerlicher, da wir in der Schmerztherapie von einer
flächendeckenden Versorgung weit entfernt sind. Wir brauchen jetzt
die richtigen politische Entscheidungen, sonst droht der
Schmerztherapie das Aus“, erklärte Dr. Reinhard Thoma,
BVSD-Präsident.
Die Delegiertenversammlung des BVSD forderte heute in Berlin die
politischen Parteien, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den
GKV-Spitzenverband auf, eine bundeseinheitliche Honorierung zu festen
Preisen für die Teilnehmer an der Qualitätssicherungsvereinbarung zur
schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten
gem. § 135 Abs. 2 SGB V (Schmerztherapie-Vereinbarung) umzusetzen.
„Eine bundesweite schmerztherapeutische Versorgung ist nur möglich,
wenn die Existenz aller schmerztherapeutisch tätigen Vertragsärzte
gesichert ist“, mahnte Thoma. Nur rund 1000 niedergelassene
Schmerztherapeuten nehmen an der Schmerztherapie-Vereinbarung teil
(2009). Nach epidemiologischen Schätzungen gibt es in Deutschland
mindestens 8 Millionen Menschen mit behandlungsbedürftigen
chronischen Schmerzen. Eine europäische Studie ergibt eine mittlere
Prävalenz chronischer Schmerzen von 19 Prozent, in Deutschland 17
Prozent aller Bürger.
„Die sich durch die Honorierungsfehlsteuerung bereits heute
abzeichnende Verschlechterung der Versorgungslage von chronischen
Schmerzpatienten wird durch den fehlenden Nachwuchs von ausgebildeten
Schmerztherapeuten noch verschärft“, ergänzte Thoma. In fünf bis zehn
Jahren würden etwa zwei Drittel der heute ambulant tätigen
Schmerzärzte in den Ruhestand gehen.
Die Vergütung der Speziellen Schmerztherapie im Rahmen der
Schmerztherapie- Vereinbarung ist in den verschiedenen KV-Bezirken
der Bundesrepublik Deutschland höchst unterschiedlich. Identische
schmerztherapeutische Leistungen werden in den verschiedenen
KV-Bezirken völlig unterschiedlich bezahlt, wobei die Beträge pro
Patient zum Teil um 100 Euro differieren. Speziell
schmerztherapeutisch ausgebildete Ärzte und Psychotherapeuten sind
festgelegten Qualitätsanforderungen unterworfen wie z.B.
Fallzahlbegrenzung (max. 300 Fälle je Arzt im Quartal),
organisatorische Abläufe, Teilnahme an Schmerzkonferenzen.
Der über seine Landesverbände bundesweit organisierte BVSD
vertritt die berufspolitischen Interessen aller schmerztherapeutisch
und in der Palliativmedizin tätigen Ärzte und Psychologischen
Psychotherapeuten und setzt sich für die weitere qualitative und
strukturelle Entwicklung der Allgemeinen und Speziellen
Schmerztherapie und der Palliativmedizin ein. Schwerpunkte der
Verbandsarbeit liegen in der Vertragsentwicklung und im
Kooperationsmanagement sowie in der Qualitätssicherung und
-management.
Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir, Tel. 030 / 2 88 67 260, ws@bv-schmerz.de