Den Patient in den Mittelpunkt stellen

Aus Anlass des heutigen 5. Europäischen
Patientenrechtstages haben sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die
Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP) auf einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit aktuellen Fragen zu Patientenrechten in
Deutschland und Europa beschäftigt. Aus ihrer Sicht ergeben sich aus
den europäischen Vorgaben wichtige Punkte, die auch für die deutsche
Politik, z. B. bei der Schaffung eines neuen Patientenrechtegesetzes,
von Bedeutung sind.

DGVP: EU-Studie weist auf deutliche Mängel in Krankenhäusern hin

DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus wies auf die mangelnde
Umsetzung praktischer Patientenrechte im Alltag der Patienten in
Europa hin. Als Gründungsmitglied der Europäischen Charta für
Patientenrechte und Partnerorganisation des Active Citizenship
Network stellte die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. das
Endergebnis einer europaweiten Studie vor. Befragt wurden Patienten-
und Bürgerinitiativen in 21 EU-Mitgliedstaaten zur tatsächlichen
Umsetzung der in der Europäischen Charta verankerten Patientenrechte
in großen Krankenhäusern.

Im Ergebnis zeigt die Studie, dass vor allem in deutschen
Krankenhäusern immenser Handlungsbedarf besteht. Eine zeitlich
angemessene Behandlung des Patienten wird in zahlreichen
Einrichtungen in Deutschland besonders kritisch beurteilt. Dies gilt
auch für das Recht auf freie Arzt- und Therapiewahl. Beides sind –
nach deutschem Verständnis – wesentliche Parameter bei der
Beurteilung der Qualität heilberuflicher Leistungen. Als ebenfalls
mangelhaft wurde in der Studie der Zugang zu Informationen sowie
Transparenz von Leistungen in den betroffenen Einrichtungen bewertet.
So landet Deutschland in der EU-Studie auf einem Platz im unteren
Drittel der befragten 21 Nationen. „Dies ist ein Beweis für die
Notwendigkeit der konsequenten Stärkung von Patientenrechten sowie
der notwendigen Berücksichtigung dieser Erkenntnisse im Rahmen des
geplanten Gesetzes zu den Patientenrechten“, so Candidus.

BZÄK: Wachsende Bedeutung Europas beachten und nutzen

Auf einen ganz anderen Punkt geht BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel
ein: Am 28. Februar 2011 stimmte der EU-Ministerrat der „Richtlinie
über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung“ (sog. Patientenrechterichtlinie) zu.
„Beispielsweise das Recht der Patienten auf eine Kopie ihrer
Patientenakte, die Verpflichtung zu einer umfassenden
Berufshaftpflichtversicherung der Leistungsträger sowie Aspekte der
Kostenerstattung werden dort geregelt“, so Engel. Aus Gründen der
Kohärenz sei es erforderlich, die dort vorgesehenen Vorgaben auch im
Rahmen der anstehenden Diskussionen um das Patientenrechtegesetz zu
beachten. Vor diesem Hintergrund bewertet die BZÄK das seit dem 22.
März 2011 vorliegende Grundlagenpapier der Bundesregierung zum
Patientenrechtegesetz als positiv. Befürchtungen, wonach mit einem
Patientenrechtegesetz ein unnötiger Keil in die auf Vertrauen
angewiesene Patienten/Arzt-Beziehung geschlagen würde, hätten sich
nicht bewahrheitet. Wichtig sei, dass die Bundesregierung eine
schlüssige Umsetzung der europäischen Vorgaben sicherstelle und so
den Patienten und seine Rechte wieder stärker in den Mittelpunkt
stelle. Hier sei es an der Zeit, Europa auch als Chance zu begreifen:
„Wenn absehbar ist, dass Europa auch im Gesundheitsbereich immer mehr
Einfluss bekommt, müssen wir unsere Interessen noch aktiver in Europa
einbringen“, so Engel.

Pressekontakt:
Bundeszahnärztekammer
Jette Krämer
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 400 05 150
Fax: 030 / 400 05 159
Email: presse@bzaek.de

Pressestelle Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V.
Tel: 06247 / 904 499 7
Fax: 06247 / 904 499 9
Email: presse@dgvp.de