Pressemitteilung
Nach Einlenken der Landesregierung warnt Umweltverband vor
Aufweichung der Einfahrbeschränkungen durch Ausnahmeregelungen und
Übergangsfristen – Von DUH erstrittenes Gerichtsurteil entfaltet
Signalwirkung für deutsche Luftreinhaltepolitik über Wiesbaden hinaus
Das hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat sich lange gegen die Einführung effektiver
Maßnahmen zur Luftreinhaltung gewehrt. Jetzt hat es eingelenkt und
eine Umweltzone für die Landeshauptstadt Hessens angekündigt. Die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die gemeinsam mit einer betroffenen
Anwohnerin im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden
das Recht auf saubere Luft erstritten hatte, begrüßt die späte
Einsicht als ersten Schritt in die richtige Richtung.
„Wir freuen uns, dass sich das hessische Umweltministerium zur
Einführung einer Umweltzone in Wiesbaden entschlossen hat und für
diese nach derzeitiger Kenntnislage auch die sofortige grüne
Plakettenpflicht vorsieht“, betont Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. „Dieser Schritt ist
richtig und darf jetzt nicht durch ausufernde Ausnahmenkataloge
relativiert werden. Andere Städte, wie etwa Leipzig, haben gezeigt,
dass das Instrument Umweltzone auch ohne Einschränkungen von den
Autofahrern akzeptiert wird.“
Resch erwartet, dass die Reaktion der hessischen Landesregierung
auf das eindeutige Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden über
Hessen hinauswirkt. Weitere Maßnahmen, etwa eine Reduzierung des
Lkw-Verkehrs oder eine Filterpflicht für Baumaschinen, seien
unabdingbar, um die Bürgerinnen und Bürger wirklich wirksam zu
schützen. Deshalb werde die DUH in der Auseinandersetzung um saubere
Luft in deutschen Städten nicht nachlassen. Aus Sicht der DUH gehören
Umweltzonen zu den wirksamsten Instrumenten, um die Qualität der
durch städtischen Verkehr belasteten Luft zu verbessern.
„Das Ministerium hat offensichtlich eingesehen, dass es rechtlich
chancenlos ist, sich gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen
Bürger zu stellen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der
bereits 2008 gemeinsam mit der DUH das „Recht auf saubere Luft“ für
Privat- und juristische Personen vor dem Europäischen Gerichtshof
erstritten hatte. „Wir gehen davon aus, dass der Wiesbadener
Urteilsspruch auch für die in anderen Städten laufenden
Klageverfahren, zum Beispiel in Mainz, Signalwirkung entwickeln
wird.“
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 88472-80, Mobil: 0171
2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold@duh.de